Er berücksichtigt Gefahren, die im Brandfall zusätzlich gefährdend sind. Chemikalien, radioaktive Strahlung oder sonstige Stoffe können das Leben von Mitarbeitern und Einsatzkräften bedrohen. Ein Gefahrenabwehrplan beschreibt vorhandene zusätzliche Gefahrenquellen und bündelt detailliert und übersichtlich Informationen, die im Ernstfall ein rasches Handeln ermöglichen.
Wir als Experten in Sachen Brandschutz erstellen Ihren Gefahrenabwehrplan maßgeschneidert oder unterstützen Ihren Brandschutzbeauftragten dabei. Die BSS Oetzel Brandschutzkompetenz sorgt auch dabei für Rechtssicherheit.
Das gilt auch für die Erstellung eines Brandschutzplanes, der als Grundrissplan eines Gebäudes oder Baukomplexes alle wesentlichen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege darstellt.
Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV – Vorschrft 1 (Grundsätze der Prävention), VdS-Richtlinie 2000 – Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb, VdS-Richtlinie 2082 – Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, VdS-Richtlinie 2199 – Brandschutz im Lager, TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TRGS 520 – Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle